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Allgemein anerkannte Regeln der Technik

 
Der Begriff der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ ist nicht im Gesetz verankert. Er stellt einen unbestimmten Rechtsbegriff dar. Zu verstehen sind darunter Regeln, die eine wissenschaftliche Grundlage haben und auf fachlichen Erkenntnissen und Erfahrungen beruhen. Die meisten der sog. „anerkannten Regeln der Technik“ sind nicht hinreichend präzisierbar.Sie können nicht pauschaliert oder kodifiziert in einem Verzeichnis aufgenommen werden. Sie bedürfen in Streitfällen einer objektbezogenen Tatsachen und  Sachverhalts- bestimmung.
 
Unter „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ versteht man die Summe der in einem Fachgebiet anerkannten wissenschaftlichen, technischen und handwerklichen Erfahrungen, die durchweg bekannt sind und sich als richtig und brauchbar bewährt haben
(WERNER/ PASTOR/ MÜLLER: Baurecht von A-Z. Lexikon des öffentlichen und privaten Baurechts. C.H. Beck Verlag, München, Köln, 2000, 7. Auflage)

Zur Konkretisierung „allgemein anerkannter Regeln der Technik“ müssen technische Regelwerke, wie z.B. DIN, VDE und VDI herangezogen werden. Daraus kann abgeleitet werden, dass DIN-Normen eben nicht die „anerkannten Regeln der Technik“ darstellen, sondern nur Konkretisierungshilfen für diese sind.
Damit allgemeine Regeln der Technik als anerkannt gelten können, sollen sie wissenschaftlich theoretisch als richtig angesehen werden, sie müssen Experten bekannt sein und sie müssen sich auf Grund praktischer Erfahrung bewährt haben.
 
 

   
 01/2018