Normen sind technische
Regelwerke, die eine
wesentliche Bedeutung in der Beurteilung von Qualität und
Ausführung haben.
Diese Regelwerke gibt es nahezu für alle Bereiche des
täglichen Lebens,
insbesondere im Bereich der Technik. Hier sind besonders anzuführen:
- DIN-Normen
- VDE- und VDI-Richtlinien
- EN-Normen (europaweite
Regeln)
- ISO-Normen (internationale
Normen)
- VOB Teil C
DIN-Normen
haben - wie alle technischen Regeln und Regelwerke privater
Verbände und Organisationen - zunächst
einmal ausschließlich Empfehlungscharakter. Sind keine
Rechtsnomen wie Gesetze oder Verordnungen und müssen daher
nicht zwangsläufig angewendet werden. Das heißt,
sie haben keine Rechtsverbindlichkeit. Dies wurde mehrmals
in höchstrichterlicher Rechtsprechung vom Bundesgerichtshof
(BGH) und Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
dargelegt. DIN-Normen werden erst verbindlich, wenn in Gesetzen oder
Verordnungen auf sie verwiesen wird und sie damit
"Rechtsnormstatus“ erlangen. Verbindlich sind sie
außerdem,
wenn sie für den Einzelfall konkret
vertraglich vereinbart wurden.
Öffentliche Auftraggeber sind
verpflichtet, Bauleistungen gemäß den
Bestimmungen der VOB /A zu vergeben und den daraus folgenden
Bauverträgen die
VOB/B (und damit automatisch auch die VOB/C) zugrunde zu legen. Damit
sind auch
die in der VOB bezogenen DIN, VDE und sonstige Normen vereinbart.
Auch
private Auftraggeber beziehen sich teilweise in ihren Liefer- und
Leistungsbedingungen auf die VOB.
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