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Ich muss mich immer wieder mit der Frage um den Bestandsschutz elektrotechnischer Anlagen auseinandersetzen.

Dazu gibt es die unterschiedlichsten Darstellungen, teilweise unzureichend, zweifelhaft und auch fragwürdig. Ich vermeide bewußt die Aussage falsch, denn diese Frage ist komplex und hängt entscheidend von den objektbezogenen Umständen ab.

Man kann aber auch eine grundsätzliche Aussage trefen:

Im geltenden elektrotechnischen Regelwerk wie DIN VDE 0100-200 „Errichten von Niederspannungsanlagen“ ist der Begriff Bestandsschutz nicht aufgeführt.
Eine im Baurecht dargestellte Aussage zum Bestandsschutz lässt sich sinngemäß auf elektrische Anlagen und Betriebsmittel übertragen.
Ein solcher ‚Bestandsschutz’ für elektrische Anlagen oder Betriebsmittel liegt unter folgender Voraussetzung vor:


  (1)     Die elektrische Anlage oder Betriebsmittel entsprachen zum Zeitpunkt der Errichtung oder der Herstellung den gültigen VDE-Bestimmungen und entsprechen diesen noch heute.

(2)     Die Folgenormen oder andere Regelwerke fordern keine Anpassung an den aktuellen Stand der Technik.

(3)     Die elektrische Anlage oder Betriebsmittel werden auch heute noch unter den zum Zeitpunkt der Errichtung
vorherrschenden Betriebs- und Umgebungsbedingungen, für die sie ausgelegt waren, weiter betrieben.

(4)    Es bestehen keine Mängel, die Gefahr für Leib und Leben oder für Sachen bedeuten.

  

 01/2018