Ich muss mich immer
wieder mit der Frage um den Bestandsschutz elektrotechnischer Anlagen
auseinandersetzen.
Dazu gibt es die
unterschiedlichsten Darstellungen, teilweise unzureichend, zweifelhaft
und auch fragwürdig. Ich vermeide bewußt die Aussage
falsch, denn diese Frage ist komplex und hängt entscheidend
von den objektbezogenen Umständen ab.
Man kann aber auch
eine grundsätzliche Aussage trefen:
Im
geltenden elektrotechnischen Regelwerk wie DIN
VDE 0100-200 „Errichten von Niederspannungsanlagen“
ist der Begriff
Bestandsschutz nicht aufgeführt.
Eine im Baurecht dargestellte Aussage zum Bestandsschutz lässt
sich sinngemäß
auf elektrische Anlagen und Betriebsmittel übertragen.
Ein solcher ‚Bestandsschutz’ für
elektrische Anlagen oder Betriebsmittel liegt
unter folgender Voraussetzung vor:
(1) Die
elektrische Anlage oder Betriebsmittel entsprachen
zum Zeitpunkt der Errichtung oder der Herstellung den gültigen
VDE-Bestimmungen
und entsprechen diesen noch heute.
(2) Die
Folgenormen oder andere Regelwerke
fordern keine Anpassung an den aktuellen Stand der Technik.
(3) Die elektrische Anlage oder
Betriebsmittel
werden auch heute noch unter den zum Zeitpunkt der Errichtung
vorherrschenden
Betriebs- und Umgebungsbedingungen, für die sie ausgelegt
waren, weiter
betrieben.
(4)
Es bestehen keine Mängel, die Gefahr für Leib und
Leben oder für Sachen
bedeuten.
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